Allgemeine Geschäftsbedingungen - Tolkien Thing

  1. Die teilnehmende Person ist sich der Natur der Veranstaltung bewusst. Veranstalter ist die Deutsche Tolkien Gesellschaft e.V. mit Sitz in Köln. Es besteht kein Anspruch auf ein ähnliches oder gleiches Programm früherer Veranstaltungen.
  2. Die Unterkunft ist in der Regel ein denkmalgeschütztes Tagungshaus oder eine Jugendherberge mit entsprechenden Leistungen.
  3. An- und Abreise erfolgen in eigener Verantwortung.
  4. Die teilnehmende Person verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden bzw. zu unterlassen. Insbesondere zählt dazu das Klettern an Mauern, Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, Rauchen auf den Zimmern, sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Außerdem ist der/die Teilnehmer/in verpflichtet, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren (Notausgänge, Verbotszeichen usw.). Aufsichtspersonen haften für ihre zu betreuenden, minderjährigen Teilnehmer/innen. Sie haben diesen gegenüber eine erhöhte Aufklärungs-, Überwachungs- und Fürsorgepflicht hinsichtlich der Einhaltung von sicherheitsrelevanten oder in diesen AGB aufgeführten Verboten und Weisungen.
  5. Den Anweisungen des Veranstalters, seiner Vertreter/innen, seiner Erfüllungsgehilfen/innen und anderer von ihm beauftragter Personen sowie dem Personal der Herberge ist Folge zu leisten.
  6. Teilnehmende Personen, die gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere teilnehmenden Personen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebeitrags hat. Bei Verstößen gegen Nr. 4 dieser AGB können der Veranstalter oder geschädigte dritte Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.
  7. Schadenersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und vertraglichen Nebenpflichten sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine Vertreter/innen, seine Erfüllungsgehilfen/innen oder andere von ihm beauftragte Personen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
  8. Der Veranstalter behält sich vor, angekündigte Veranstaltungen im Einzelfall und aus wichtigem Grund zu streichen oder zu verändern. Für den Programmablauf übernimmt der Veranstalter keine Gewähr.
  9. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind, soweit rechtlich möglich und zulässig, auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  10. Alle Rechte, insbesondere der gewerblichen Vermarktung an Ton-, Film- und Videoaufnahmen sowie anderer Audio- und/oder visueller Medien bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
  11. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach dem Bearbeiten, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
  12. Die teilnehmende Person erklärt sich damit einverstanden, sich ggf. von Teams des öffentlich-rechtlichen oder privaten Rundfunks und Fernsehens und/oder anderer Medien filmen, fotografieren oder sonst wie bild- und/oder tontechnisch aufnehmen zu lassen. Wünscht eine teilnehmende Person Gegenteiliges, so muss sie sich von den Dreh- und Aufnahmeorten fernhalten.
  13. Die teilnehmende Person muss sich auf der Internetseite des Veranstalters https://www.tolkien-thing.de anmelden. Es erfolgt erst eine Eingangsbestätigung. Im zweiten Schritt erfolgt ggf. eine Anmeldebestätigung, die als Annahme des Antrags gilt. Absagen oder Ablehnungen (bspw. aufgrund von Auslastung usw.) durch den Veranstalter werden nicht schriftlich ausgesprochen, sondern unterstellt, falls dem/der Teilnehmer/in keine Bestätigung zugeht. Nach Zugang der Anmeldebestätigung ist der Teilnahmebeitrag sofort fällig und zu überweisen. Es gilt das Datum des Eingangs der Zahlung beim Veranstalter. Die teilnehmende Person ist zur Vorleistung verpflichtet. Kommt die teilnehmende Person in Verzug, kann der Veranstalter nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 
  14. Ein vertragliches Rücktrittsrecht der Parteien besteht nicht.
  15. Die Bettwäsche ist für alle Teilnehmer/innen im Preis inbegriffen. Es ist den teilnehmenden Personen untersagt, in den Betten der Herberge in Schlafsäcken zu übernachten. Ebenso ist es untersagt, mit oder in Rüstungen, Teilen davon oder rüstungsähnlichen Gegenständen die Betten der Herberge zu nutzen. Die teilnehmende Person ist verpflichtet, mit dem Mobiliar pfleglich umzugehen, und ist nicht berechtigt, es ohne vorherige Absprache mit dem Veranstalter über das normale Maß hinaus zu nutzen.
  16. Jede Anmeldung ist verbindlich. Eine Stornierung ist nur unter den unten aufgelisteten Optionen möglich.
  17. Für dieses Jahr gibt folgende Zahlungsziele:
    • Generelles Zahlungsziel: 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderungen.
    • Zahlungsziel ab dem 1. Juli: 7 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderungen.
    • Ab 7 Tagen vor dem Thing: nur noch Barzahlung auf der Veranstaltung selbst.

  18. Bei Stornierung der Anmeldung sind folgende Erstattungen vorgesehen, wobei Zuschläge grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind.
    • Eine kostenfreie Stornierung ist nur innerhalb von 7 Tagen nach der Bestätigung möglich.
    • Nach Ablauf der Frist wird nur die Hälfte des Mehrbettzimmerpreises wird erstattet.
    • Losgelöst von den Regeln vorher, erfolgt bei Absagen ab 1. Juli keine Erstattungen mehr.
  19. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte die teilnehmende Person verhindert sein, so ist es ihre Pflicht, den Veranstalter zu informieren und gemeinsam mit ihm eine Lösung zu finden.
  20. Anmeldungen in Namen und Rechnung eines Dritten sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter möglich. Ausgenommen ist die Anmeldung durch eine gesetzlich vertretende Person bei minderjährigen Personen.
  21. Die Zahlung des Teilnahmebeitrags erfolgt grundsätzlich als Banküberweisung. Sollten ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters bei diesen Zahlungsarten Kosten entstehen (z.B. Bankgebühren), werden diese von der teilnehmenden Person getragen.
  22. Alle Nebenabreden, wie Zusatzerklärungen bei Minderjährigen und Änderungen, bedürfen der Schriftform.
  23. Die Wirksamkeit dieser AGB bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte der AGB unberührt.

Veranstalter: Deutsche Tolkien Gesellschaft e.V. - tolkiengesellschaft.de

Stand: Dezember 2022